
Prüfung von Leitern und Tritten
Spaß für Kinder, steht auf Spielplätzen an erster Stelle. Dabei sollte die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards nicht in Vergessenheit geraten. Technische Mängel wie unzureichender Fallschutz, Fangstellen und Geräteverschleiß sind nur einige der Faktoren, die sicheres Spielen nicht länger sicher machen. Eine regelmäßige Prüfung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sollte von einem qualifizierten Spielplatzprüfer durchgeführt werden.
Wir bieten ebenso eine qualifizierte Überprüfung Ihrer Sportgeräte, inklusive Kletteranlagen, Boulderwänden und Klettergriffen an.


Was ist genau unsere Aufgabe als Prüfer?
- Qualifizierte Inspektion und Prüfung der Leitern und Tritte durch unseren erfahrenen und zertifizierten Fachmann
- Herstellerunabhängige Prüfungen
- Inspektion im laufenden Betrieb
- Dokumentation und bei BedarfInventarisierung

DGUV-Information 208-016: Prüfung von Leitern und Tritten
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).
Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.
Erfüllen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht und sorgen Sie für sichere Leitern und Tritten.
Häufige Fragen
Regelmäßige Prüfungen von Spielplätzen sind entscheidend, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Durch Witterungseinflüsse, Abnutzung oder Vandalismus können Schäden an Spielgeräten entstehen, die bei Nichtbeachtung zu Verletzungen führen können. Zudem erfüllen Betreiber durch regelmäßige Inspektionen ihre Verkehrssicherungspflicht und minimieren Haftungsrisiken.
Die DIN EN 1176 empfiehlt drei Hauptarten von Inspektionen:
- Visuelle Routine-Inspektion: Diese sollte täglich bis wöchentlich erfolgen und dient der Erkennung offensichtlicher Gefahren wie Vandalismus, Verschmutzungen oder offensichtlichen Schäden.
- Operative Inspektion: Alle 1 bis 3 Monate wird eine detailliertere Überprüfung durchgeführt, um den Betrieb und die Stabilität der Geräte sicherzustellen.
- Jährliche Hauptinspektion: Einmal jährlich erfolgt eine umfassende Prüfung der gesamten Anlage, um den allgemeinen Zustand, die Betriebssicherheit und die Stabilität der Spielgeräte zu bewerten.
Während die visuelle Routine-Inspektion vom Betreiber oder geschultem Personal durchgeführt werden kann, sollten operative und jährliche Hauptinspektionen von qualifizierten Sachkundigen oder zertifizierten Spielplatzprüfern vorgenommen werden. Diese verfügen über das notwendige Fachwissen, um sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen und zu bewerten.
Die operative Inspektion, die vierteljährlich durchgeführt wird, umfasst:
- Kontrolle von Verschleiß- und Belastungsstellen an Kettengliedern, Seilen, Gelenken und Lagern.
- Überprüfung von Schrauben, Bolzen und Klammern auf Lockerungen.
- Sicherstellung der Bodenfreiheit von Sitz- und Drehflächen.
- Messung der Schichtdicke und Beschaffenheit des Fallschutzmaterials.
- Erstellung eines detaillierten Prüfprotokolls mit Fotodokumentation und Empfehlungen.
Die jährliche Hauptinspektion beinhaltet:
- Überprüfung der Sauberkeit und Entfernung potenzieller Gefahrenquellen.
- Kontrolle von Zäunen, Toren und Sitzflächen auf Beschädigungen.
- Inspektion von Seilen, Ketten und Reifen auf Abnutzung oder Bruchstellen.
- Prüfung von Holzspielgeräten auf Risse, Splitter und Fäulnis.
- Untersuchung der Fundamente auf Risse oder Instabilität.
- Identifikation von vorstehenden oder losen Schrauben, Nägeln oder Bolzen.
- Kontrolle der Laufwege auf gefährliche Pflanzen oder Hindernisse.
- Detaillierte Prüfung des Fallschutzmaterials auf ausreichende Dämpfung.
- Optional: Fäulediagnose von Holzspielgeräten.
- Erstellung eines umfassenden Prüfprotokolls mit Fotodokumentation erkannter Mängel.
Betreiber von Spielplätzen unterliegen der Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 823 ff. BGB und müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Die DIN EN 1176 legt spezifische Anforderungen an Spielplatzgeräte und deren Prüfungen fest. Zusätzlich regelt die DIN 18034 die Planung und den Betrieb von Spielplätzen.
Für eine professionelle Prüfung Ihrer Spielplätze und Sportgeräte können Sie das Kompetenzteam Thomas kontaktieren. Wir bieten operative Inspektionen sowie jährliche Hauptinspektionen an und unterstützen Sie dabei, die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 06344 503949-0 oder per E-Mail an info@kt-thomas.de, um einen Termin zu vereinbaren.