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Hund Friedo ist verwundert

Hinweisgebersystem für Ihr Unternehmen

Rechtssicher und anonym Meldungen entgegennehmen

Seit dem 02.07.2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber bereitzustellen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schreibt vor, dass Verstöße über sichere und vertrauliche Meldekanäle gemeldet werden können. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 € gemäß § 40 Abs. 6 HinSchG.
Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Einführung und dem sicheren Betrieb Ihres Hinweisgebersystems – effizient, anonym und datenschutzkonform.

Hund Friedo ist verwundert
Hund Friedo mit einer Checkliste

Gesetzliche Anforderungen und Fristen

Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Fristen für die Einrichtung eines Hinweisgebersystems:

  • Unternehmen ab 250 Beschäftigten: Pflicht zur sofortigen Einrichtung seit dem 02.07.2023.
  • Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten: Übergangsfrist bis zum 17.12.2023.

Unsere Experten beraten Sie individuell zur Umsetzung und helfen Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.

Hund Friedo unterhält sich mit einer Katze

Unsere Leistungen im Bereich Hinweisgebersystem

Mit unserem Service stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ein sicheres Hinweisgebersystem implementiert.

Beratung und Implementierung

  • Analyse Ihrer bestehenden Strukturen und Erarbeitung einer maßgeschneiderten Lösung
  • Einführung eines rechtssicheren und praxisnahen Hinweisgebersystems
  • Unterstützung bei der internen Kommunikation und Schulung der Mitarbeiter

Sichere und DSGVO-konforme Plattform

  • Bereitstellung eines digitalen Meldekanals gemäß den Sicherheitsanforderungen nach Art. 32 DSGVO
  • Sicherstellung der Anonymität für Hinweisgeber
  • Verschlüsselte Datenverarbeitung und Schutz vor unbefugtem Zugriff

Prozessmanagement und Meldebearbeitung

  • Strukturierte Verarbeitung eingehender Meldungen gemäß den gesetzlichen Fristen
  • Festlegung von Zuständigkeiten und sicheren Kommunikationswegen
  • Entgegennahme von Meldungen in schriftlicher, mündlicher oder persönlicher Form
  • Wahrung absoluter Vertraulichkeit für alle Inhalte und Meldungen

Rechtliche Absicherung und Berichterstattung

  • Schutz Ihres Unternehmens durch eine professionelle Meldestelle
  • Erstellung eines jährlichen Berichts über die Tätigkeit der Meldestelle
  • Kontinuierliche Anpassung des Systems an neue gesetzliche Anforderungen
Hund Friedo als Lehrer vor Tafel

Maximale Kosteneffizienz und minimale Implementierungskosten

Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen:

  • Minimalen Implementierungsaufwand: Schnelle und einfache Einrichtung ohne großen administrativen Aufwand
  • Monatliche Festpreise: Transparente Kostenstruktur ohne versteckte Gebühren
  • Effiziente Prüfprozesse: Professionelle Bearbeitung der Hinweise mit klaren Prozessen
Jetzt rechtskonform handeln – Lassen Sie sich beraten!

Vermeiden Sie hohe Bußgelder und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung!

Häufige Fragen

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitenden und Dritten, Verstöße oder Missstände in einem Unternehmen sicher und vertraulich zu melden. Dies fördert eine transparente Unternehmenskultur und hilft, potenzielle Schäden frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.​

Warum ist die Einrichtung eines Hinweisgebersystems für Unternehmen wichtig?

Seit dem 2. Juli 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schreibt vor, dass Verstöße über sichere und vertrauliche Meldekanäle gemeldet werden können. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 € gemäß § 40 Abs. 6 HinSchG.

Welche Fristen gelten für die Einrichtung eines Hinweisgebersystems?
  • Unternehmen ab 250 Beschäftigten: Pflicht zur Einrichtung seit dem 2. Juli 2023.​
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten: Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023.
Welche Anforderungen stellt das Hinweisgeberschutzgesetz an ein Hinweisgebersystem?

Das HinSchG fordert, dass Unternehmen sichere und vertrauliche Meldekanäle bereitstellen, über die Hinweisgeber Verstöße melden können. Dabei muss die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewährleistet sein. Unternehmen können interne oder externe Personen oder Stellen mit der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen beauftragen.

Wie unterstützt das Kompetenzteam Thomas bei der Implementierung eines Hinweisgebersystems?

Wir bieten umfassende Unterstützung bei:

  • Beratung und Implementierung: Analyse bestehender Strukturen und Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungen.​
  • Sicherer und DSGVO-konformer Plattform: Bereitstellung digitaler Meldekanäle mit Anonymitätsgarantie und verschlüsselter Datenverarbeitung.​
  • Prozessmanagement und Meldebearbeitung: Strukturierte Verarbeitung eingehender Meldungen unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit.​
  • Rechtlicher Absicherung und Berichterstattung: Erstellung jährlicher Berichte und kontinuierliche Anpassung an gesetzliche Anforderungen.
Welche Vorteile bietet das Hinweisgebersystem des Kompetenzteams Thomas?
  • Minimaler Implementierungsaufwand: Schnelle und einfache Einrichtung ohne großen administrativen Aufwand.​
  • Transparente Kostenstruktur: Monatliche Festpreise ohne versteckte Gebühren.​
  • Effiziente Prüfprozesse: Professionelle Bearbeitung der Hinweise mit klaren Prozessen.
    Wie kann ich eine Beratung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems vereinbaren?

    Für eine unverbindliche Erstberatung kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 06344 503949-0 oder per E-Mail an info@kt-thomas.de. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen rechtskonform aufzustellen und ein sicheres Hinweisgebersystem zu implementieren.

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