
Datenschutzbeauftragter
Ihr Schutzschild vor Datenschutzrisiken
Ein Datenschutzbeauftragter ist für viele Unternehmen verpflichtend, doch auch freiwillig kann er erheblichen Mehrwert bieten. Ob gesetzliche Pflicht oder freiwillige Maßnahme – mit einem Datenschutzbeauftragten minimieren Sie Risiken, vermeiden Bußgelder und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen datenschutzkonform agiert.


Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?
Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn:
- Ihr Unternehmen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet und mindestens 20 Mitarbeiter damit beschäftigt sind.
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten).
- Eine umfangreiche regelmäßige Überwachung von Personen erfolgt (z. B. durch Tracking oder Videoüberwachung).
Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann es sinnvoll sein, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, um Haftungsrisiken zu minimieren und den Datenschutz professionell zu managen.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter – was ist besser?
Unternehmen können einen internen Datenschutzbeauftragten benennen oder einen externen Experten beauftragen. Dabei müssen interne Datenschutzbeauftragte bestimmte Kriterien erfüllen:
- Fachkunde: Eine entsprechende Ausbildung sowie regelmäßige Weiterbildungen sind erforderlich.
- Zuverlässigkeit: Der Datenschutzbeauftragte muss ausreichend Zeit für seine Aufgaben haben.
- Kein Interessenskonflikt: Personen aus der Geschäftsleitung, IT-Leitung oder Personalabteilung sind für diese Funktion ungeeignet.
Viele Unternehmen entscheiden sich für einen externen Datenschutzbeauftragten, um Kosten zu sparen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen professionell erfüllt werden.

Ihre Vorteile mit einem externen Datenschutzbeauftragten
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Ihnen viele Vorteile:
- Kosteneffizienz: Keine zusätzlichen Schulungs- oder Weiterbildungskosten.
- Unabhängigkeit: Kein Interessenskonflikt mit internen Abteilungen.
- Branchenübergreifende Erfahrung: Praxisnahe Lösungen durch Expertenwissen.
- Entlastung für Ihr Team: Ihre Mitarbeiter können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
- Vertrauensperson für Mitarbeiter und Management: Kompetente Anlaufstelle für alle Datenschutzfragen.
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Datenschutzrisiken und hohen Bußgeldern. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten von uns stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind – effizient, professionell und ohne unnötigen Aufwand.
Häufige Fragen
Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Pflicht besteht, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten oder besonders sensible Daten verarbeitet werden. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer Situation.
Die Pflicht zur Benennung hängt von der Anzahl der mit Datenverarbeitung beschäftigten Mitarbeiter und der Art der verarbeiteten Daten ab. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einschätzung.
Ein externer Datenschutzbeauftragter analysiert Datenschutzprozesse, schult Mitarbeiter, erstellt und überprüft Dokumentationen und ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und dem benötigten Leistungsumfang ab. Externe Datenschutzbeauftragte sind oft kosteneffizienter als die Ausbildung und Beschäftigung interner Fachkräfte.