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Hund Friedo mit einem Laptop

Datenschutz­beauftragter
Ihr Schutzschild vor Datenschutzrisiken

Ein Datenschutzbeauftragter ist für viele Unternehmen verpflichtend, doch auch freiwillig kann er erheblichen Mehrwert bieten. Ob gesetzliche Pflicht oder freiwillige Maßnahme – mit einem Datenschutzbeauftragten minimieren Sie Risiken, vermeiden Bußgelder und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen datenschutzkonform agiert.

Hund Friedo mit einem Laptop
Hund Friedo ist verwundert

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn:

  • Ihr Unternehmen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet und mindestens 20 Mitarbeiter damit beschäftigt sind.
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten).
  • Eine umfangreiche regelmäßige Überwachung von Personen erfolgt (z. B. durch Tracking oder Videoüberwachung).

Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann es sinnvoll sein, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, um Haftungsrisiken zu minimieren und den Datenschutz professionell zu managen.

Hund Friedo mit einer Checkliste

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter – was ist besser?

Unternehmen können einen internen Datenschutzbeauftragten benennen oder einen externen Experten beauftragen. Dabei müssen interne Datenschutzbeauftragte bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Fachkunde: Eine entsprechende Ausbildung sowie regelmäßige Weiterbildungen sind erforderlich.
  • Zuverlässigkeit: Der Datenschutzbeauftragte muss ausreichend Zeit für seine Aufgaben haben.
  • Kein Interessenskonflikt: Personen aus der Geschäftsleitung, IT-Leitung oder Personalabteilung sind für diese Funktion ungeeignet.

Viele Unternehmen entscheiden sich für einen externen Datenschutzbeauftragten, um Kosten zu sparen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen professionell erfüllt werden.

Hund Friedo mit einem Laptop

Ihre Vorteile mit einem externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Ihnen viele Vorteile:

  • Kosteneffizienz: Keine zusätzlichen Schulungs- oder Weiterbildungskosten.
  • Unabhängigkeit: Kein Interessenskonflikt mit internen Abteilungen.
  • Branchenübergreifende Erfahrung: Praxisnahe Lösungen durch Expertenwissen.
  • Entlastung für Ihr Team: Ihre Mitarbeiter können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
  • Vertrauensperson für Mitarbeiter und Management: Kompetente Anlaufstelle für alle Datenschutzfragen.
Datenschutz sicher und rechtskonform umsetzen!

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Datenschutzrisiken und hohen Bußgeldern. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten von uns stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind – effizient, professionell und ohne unnötigen Aufwand.

Häufige Fragen

Wann benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Pflicht besteht, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten oder besonders sensible Daten verarbeitet werden. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer Situation.

Wie finde ich heraus, ob mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt?

Die Pflicht zur Benennung hängt von der Anzahl der mit Datenverarbeitung beschäftigten Mitarbeiter und der Art der verarbeiteten Daten ab. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einschätzung.

Welche Aufgaben übernimmt ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter analysiert Datenschutzprozesse, schult Mitarbeiter, erstellt und überprüft Dokumentationen und ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und dem benötigten Leistungsumfang ab. Externe Datenschutzbeauftragte sind oft kosteneffizienter als die Ausbildung und Beschäftigung interner Fachkräfte.

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