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Hund Friedo als mit Bauhelm streckt Zunge heraus

Arbeitssicherheit

Schutz für Ihre Mitarbeiter, Sicherheit für Ihr Unternehmen

Arbeitssicherheit ist eine gesetzliche Pflicht und ein essenzieller Bestandteil eines gesunden und effizienten Arbeitsumfelds. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen gemäß § 6 ASiG dabei, Unfälle zu vermeiden, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz, von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Beratung und Schulung.

Hund Friedo als mit Bauhelm streckt Zunge heraus
Hund Friedo mit einer Checkliste

Unsere Leistungen im Bereich Grundbetreuung

Unsere Experten unterstützen Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Unsere Leistungen umfassen:

  • Betriebsbegehungen: Identifikation von Gefahrenquellen und Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.
  • Gefährdungsbeurteilungen: Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsanalysen für Arbeitsplätze, psychische Belastungen und spezielle Arbeitsmittel.
  • Unfallanalysen: Untersuchung von Arbeitsunfällen zur Ermittlung der Ursachen und Ableitung präventiver Maßnahmen.
  • Arbeitsschutzberatung: Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften und Mitarbeitern zu gesetzlichen und organisatorischen Fragen des Arbeitsschutzes
  • Dokumentation & Meldepflichten: Erstellung gesetzlich vorgeschriebener Dokumentationen und Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten.
  • Unterweisungen & Schulungen: Beratung zu jährlichen Sicherheitsunterweisungen und Organisation praxisnaher Schulungen.
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen: Aktive Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss sowie in Besprechungen zur Arbeitssicherheit.
  • Organisation des Arbeitsschutzes: Unterstützung bei der Implementierung effektiver Arbeitsschutzmaßnahmen zur Unfallverhütung und rechtlichen Absicherung.
Hund Friedo als Lehrer vor Tafel

Spezielle Arbeitsschutzleistungen – Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen

Neben der Grundbetreuung bieten wir Ihnen branchenspezifische und vertiefende Leistungen, darunter:

  • Spezielle Gefährdungsbeurteilungen: Erstellung detaillierter Analysen für besondere Arbeitsplätze, Arbeitsmittel oder gefährliche Tätigkeiten.
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Identifikation und Reduzierung psychischer Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Entwicklung und Implementierung eines nachhaltigen Gesundheitsmanagements zur Förderung des Wohlbefindens Ihrer Mitarbeiter.
Jetzt Arbeitssicherheit optimieren – Schützen Sie Ihr Unternehmen!

Sorgen Sie für sichere Arbeitsbedingungen und reduzieren Sie Haftungsrisiken. Unsere Experten unterstützen Sie professionell bei allen Aspekten des Arbeitsschutzes.

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Häufige Fragen

Wann ist ein Unternehmen verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen?

Sobald ein Arbeitgeber mindestens einen Beschäftigten hat, ist er gesetzlich verpflichtet, sich in Arbeitssicherheitsfragen beraten zu lassen (§ 1 ASiG). Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich nach Branche, Gefährdungspotenzial und Betriebsgröße.

Was gehört zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung, erstellt Gefährdungsbeurteilungen, führt Begehungen durch, analysiert Unfälle und berät zu technischen, organisatorischen und menschlichen Faktoren des Arbeitsschutzes.

Müssen Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig aktualisiert werden?

Ja. Gefährdungsbeurteilungen sind ein dynamisches Instrument und müssen regelmäßig überprüft und bei Veränderungen (z. B. neue Arbeitsmittel, Umstrukturierungen, neue Gefahren) angepasst werden.

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